Zur Vorbereitung auf die Haushaltssitzung wurden dem Gemeinderat von der Kämmerin Silke Morjan ein sehr gut vorbereiteter Haushaltsentwurf sowie ein sehr gut verständlicher und detaillierter Vorbericht zum Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgelegt. Herzlichen Dank an Frau Morjan für die hervorragende Arbeit.

  • Grundlegend ist festzustellen, dass sich sowohl im Finanz- als auch im Ergebnishaushalt im Saldo ein negatives Jahresergebnis ergibt. Die Hebesätze blieben im Haushaltsentwurf sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer unverändert.
     
  • Im Verlauf der Sitzung hatten die Gemeinderät*innen die Gelegenheit, Fragen an die Kämmerin und an den Bürgermeister zu stellen. Über einzelne Haushaltsansätze wurde diskutiert und abgestimmt. Gestrichen wurden unter anderem ein neuer Bodenbelag im Sitzungssaal (10.000 €), eine Rüttelplatte für den Bauhof (7.000 €), der Ausbau des Triebwegs in Untermichelbach (100.000 €) und Ortsschilder „Herzlich Willkommen“ (20.000 €). Für die Freiraumplanung „Bank um Baum am Dorfplatz“ (15.000 €) wurde ein Antrag im Rahmen des Regionalbudgets der Zenngrundallianz gestellt. Dieses Projekt wird nur umgesetzt, wenn es dafür eine Förderzusage gibt. Dann aber soll überlegt werden, ob die Bank nicht woanders aufgestellt wird, z. B. in Rothenberg, da es am Dorfplatz bereits Bänke gibt. Auch für das Projekt „Offener Bücherschrank“ am Dorfgemeinschaftshaus wurde ein Förderantrag gestellt. Auch hier findet eine Realisierung nur statt, wenn es eine Förderzusage gibt.
     
  • Über einige Vorhaben wurde durchaus kontrovers diskutiert. Die Gemeinde Obermichelbach braucht einen Büroraum für die VHS und die Nachbarschaftshilfe sowie einen Pausenraum für die Angestellten der Verwaltung. Diese Räume sollen durch den Einzug einer Trennwand im Trauzimmer geschaffen werden (8.000 €). Die Fraktion der Freien Wähler ist sich durchaus bewusst, dass zusätzlicher Raumbedarf besteht. Sie hat aber Vorbehalte bezüglich eines solchen Umbaus, weil dadurch der Raum seine besondere Architektur verliert. Außerdem ist es unpraktisch, wenn im vorderen Bereich ein Durchgangs-Pausenraum für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung eingerichtet wird, über den das dahinterliegende Büro der VHS und der Nachbarschaftshilfe zugänglich ist. Besucher müssten immer durch den Pausenraum. Es gibt keine Vertraulichkeit, vor allem bei der Nachbarschaftshilfe und die Mitarbeiter, die im vorderen Raum ihre Pause verbringen, werden wiederum durch Besucher gestört. Als Alternative schlugen Sabine Stockert und Ulla Schwarte vor, die VHS und die Nachbarschaftshilfe in den frei werdenden Beratungsraum der Sparkasse zu verlegen. Hier wäre die Barrierefreiheit gegeben und es ist kein großer Umbauaufwand nötig. Zusätzlich schlug Sabine Stockert vor, das Büro des Bauamtes in das Trauzimmer zu verlegen, da für die drei Mitarbeiter ein angemesseneres Platzangebot gegeben wäre (Ausbreiten von Plänen, usw.).
    Die Mehrheit des Gemeinderates beschloss allerdings, den Umbau des Trauzimmers wie vorgestellt vorzunehmen.
     
  • Ulla Schwarte fragte nach, ob es notwendig sei, 15.000 € für das Dienstzimmer des Bürgermeisters einzuplanen. Wie sich im Verlauf der Diskussion herausstellte, handelt es sich hier vor allem um Schallschutzmaßnahmen sowie um Mobiliar. Aktuell ist der Datenschutz nicht gewährleistet, da man sowohl beim Betreten des Raumes als auch von außen durch die Fenster auf den Computerbildschirm des Bürgermeisters schauen kann. Der Gemeinderat stimmte zu, diesen Posten im Haushalt zu belassen.
     
  • Ein wesentlicher Diskussionspunkt im Stellenplan 2021 war eine neu geplante Viertelstelle für Öffentlichkeitsarbeit mit 10 Wochenstunden. Diese soll die Präsenz der Gemeinde in der Öffentlichkeit durch die Pflege von Homepage, Social Media und durch Pressearbeit verbessern. Die Fraktion der Freien Wähler hat sich gegen die Schaffung einer Stelle mit diesem Umfang ausgesprochen. Wir sind uns zwar bewusst, dass gute Öffentlichkeitsarbeit wichtig ist und treten auch dafür ein, dass die Bürgerschaft umfassend über wichtige Vorhaben und Projekte informiert wird. Allerdings sind wir der Meinung, dass innerhalb der Verwaltung genügend Ressourcen vorhanden sind, um diese Aufgabe ausreichend zu erfüllen. Dieser Meinung schlossen sich die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und der SPD an. Die Stelle Öffentlichkeitsarbeit wurde mehrheitlich abgelehnt.
     
  • Die umfangreichste Position im investiven Finanzhaushalt ist der Neubau des Bauhofgebäudes im Gewerbegebiet Süd. Bei Drucklegung des Haushaltsentwurfs 2021 waren die von Architekt Pasemann in der Gemeinderatssitzung am 8. März vorgestellten deutlich erhöhten Gesamtkosten noch nicht bekannt und daher bei der Haushaltsberatung im Haushaltsentwurf 2021 noch nicht aktualisiert enthalten. Zahlen Haushaltsentwurf: Für 2021 ist ein Betrag von 1.200.000€ angesetzt (neu 1.300.000 €). Diese Summe wird nach dem derzeitigen Planungsstand in diesem Jahr benötigt. Für 2022 werden aufgrund der Bauzeit Restkosten in Höhe von 900.000 € geplant (neu 926.000 €). Nach der neuen Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf 2.226.000 €. Die Kostensteigerung wird vom Architekturbüro hauptsächlich damit begründet, dass die erste Kostenschätzung vom November 2016 stammt und damals unter anderem die Kosten der Baukonstruktion mit 400.953,39 € und die der Außenanlagen mit 158.275 € noch deutlich niedriger geschätzt wurden.  Da die Kosten für das Projekt „Neubau Bauhof“ unvorhergesehen so stark angestiegen sind, muss es hier umso mehr die vordringliche Aufgabe des Gemeinderates sein, im Bauverlauf die Kosten zu kontrollieren und zu prüfen, wo Einsparungen vorgenommen werden können.
     
  • Wichtig bei einer kommunalen Haushaltsplanung ist, das Augenmerk darauf zu richten, was in einem Haushaltsjahr umsetzbar ist. Daher sind im Haushalt 2021 sonst vor allem die üblichen Pflichtaufgaben der Gemeinde wie zum Beispiel der Unterhalt von Straßen und Wegen sowie des Kanalnetzes und bei der städtebaulichen Planung die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

Der Gemeinderat Obermichelbach beschloss in der Sitzung am 15.03.21 den Haushaltsplan 2021 vorbehaltlich der in der Haushaltsberatung beschlossenen Änderungen. Diese werden in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. Der Haushaltsplan wird nach Genehmigung der Niederschrift durch den Gemeinderat im kommunalen Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Die Fraktionsmitglieder der Freien Wähler Obermichelbach freuen sich über das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und stehen bei Rückfragen immer gerne zur Verfügung.

Ulla Schwarte

TOP 1 - Protokoll

  • Im Protokoll der Sitzung am 8. Februar wird Folgendes ergänzt: „Herr Winterbauer bittet darum, Fa. Zener bzw. Deutsche Glasfaser ein Schreiben mit der Bitte um Behebung der Schäden an den beiden Straßenquerungen Rothenberg und Fertigstellung der Asphaltfläche zu senden. Hier ist auch Ersatzvornahme anzudrohen. Sollte dies fruchtlos verstreichen, soll die Gemeinde im März die Arbeiten selbst fertigstellen und an Fa. Zener/Deutsche Glasfaser in Rechnung stellen.“
    Das Protokoll wird mit dieser Ergänzung einstimmig beschlossen.

TOP 2 - Beantwortung von Anfragen

  • Alle Anfragen wurden bereits während der letzten Sitzung beantwortet.

TOP 3 - Bericht des Bürgermeisters

  • In der Bürgermeisterdienstbesprechung verständigte man sich dahingehend, dass es auch in diesem Jahr coronabedingt keine normale Kirchweih geben wird. In Obermichelbach ist ein Biergartenfest geplant, im Rahmen der dann geltenden Möglichkeiten. Es laufen bereits Absprachen mit dem Festwirt und den Schaustellern. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird mit dem Landratsamt abgesprochen.
  • Da die Aktion „Saubere Landschaft“ frühestens im Herbst stattfinden wird, hat der CSU-Ortsverband die Aktion „Saubere Gemeinde“ vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger in Obermichelbach und den Ortsteilen sollen eigenständig Müll sammeln und in einen Container am Rathaus werfen. Der Bauhof wird den Müll dann entsorgen.
  • Der Bikepark gilt als Sportstätte und musste daher coronabedingt geschlossen werden. (Anmerkung: Im Moment ist er wegen des gesunkenen Inzidenzwertes wieder geöffnet).
  • Es erfolgt der Hinweis auf den Versand des Entwurfs zum Haushalt 2021 an die Gemeinderät*innen. Fragen können im Vorfeld gerne mit der Verwaltung geklärt werden.

TOP 4 - Neubau Bauhof-Vorstellung der Pläne und Sachstand

  • Architekt Pasemann stellt den derzeitigen Planungsstand für den Neubau des Bauhofs und die derzeitigen Kosten vor. Der ursprünglich für März/April geplante Baubeginn wird auf Juli verschoben, da dann aufgrund einer Gesetzesänderung die KfW-Förderung von 5 % auf 15 % erhöht wird.
  • Ulla Schwarte richtete nach der Sitzung an das Bauamt die Anfrage, für welche Leistungen (Bauteile, Ausführungen) ein Zuschuss gewährt wird und ob die beschlossenen Auftragserteilungen nicht förderschädlich sind. Außerdem wurde nachgefragt, ob der verspätete Baubeginn mit den beauftragten Firmen abgesprochen wurde. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich bisher auf rund 2,28 Mio. Euro, was den derzeit geplanten Kosten für die Außenanlagen (rund 800.000 Euro) geschuldet ist (s.u.). Die Kosten für die Außenanlage sind um einiges höher als geplant, weil zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung noch kein Baugrundgutachten vorlag. Die derzeitige Bodenbeschaffenheit ist für das Befahren mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet. Der Untergrund muss also entsprechend verfestigt werden. Im weiteren Zuge ist auf alle Fälle darauf zu achten, wo auch immer möglich, Kosten einzusparen!
  • Ein geplantes Regenauffangbecken ist aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Alternativ soll eine Zisterne für Gießwasser gebaut werden. Kosten hierfür können noch nicht benannt werden. Man sollte den ernsthaften Versuch machen, Brauchwasser für den Bauhof in einer ausreichend großen Zisterne zu speichern. Für die Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen wird viel Wasser benötigt und für Grünflächen benötigt man es auch!
  • Ulla Schwarte weist darauf hin, dass bei einem derartigen Projekt die Transparenz für die Bürger*innen gewahrt werden muss. Sie fordert, dass die Pläne und entsprechenden Unterlagen im Bürgerinformationssystem und auf der Homepage zeitnah veröffentlicht werden.
  • Architekt Pasemann wird vom Gemeinderat aufgefordert, in Zukunft einen detaillierten Kostenvoranschlag und auftretende Änderungen vorzulegen. Dem Gemeinderat lagen im Vorfeld zu der Sitzung keine Unterlagen vor.

Aufhebung der Nichtöffentlichkeit zu den TOPs - 11 bis 13 - Vergaben zum Neubau Bauhof

  • Vergabe des Gewerks „Rohbauarbeiten“
    Das Leistungsverzeichnis wurde an 16 Firmen versandt. Zum Submissionstermin am 1.2.2021 sind vier Angebote eingegangen. Das Planungsbüro pasemann + schierlein planwerkstätten empfiehlt die Vergabe an den Mindestbietenden, Fa. Mickan General-Bau-Gesellschaft aus Amberg zum Bruttopreis von 442.128,96 €. Der Gemeinderat beschließt das einstimmig.
  • Vergabe des Gewerks „Hallenbau“
    Das Leistungsverzeichnis wurde an 11 Firmen versandt. Bis zum Submissionstermin am 1.2.2021 ist ein Angebot eingegangen. Das Planungsbüro empfiehlt die Vergabe an die Fa. Drott aus Simmershausen zum Bruttopreis von 204.691,85 €. Der Gemeinderat beschließt das einstimmig.
  • Vergaben des Gewerks „Gerüstbauarbeiten“
    Das Leistungsverzeichnis wurde an acht Firmen versandt. Bis zum Submissionstermin am 1.2.2021 sind fünf Angebote eingegangen. Das Planungsbüro empfiehlt die Vergabe an die Fa. Schüttler Gerüstbau GmbH aus Nürnberg zum Bruttopreis von 8.146,74 €. Die Grundstandzeit des Gerüsts beträgt 10 Monate. Jede Verlängerungswoche bis zu acht Wochen kostet 42 €. Laut Aussage des Architekten wird aber die Standzeit eingehalten, da es sich hier nur um das Gerüst für den Bau des Sozialtraktes handelt. Der Gemeinderat beschließt das einstimmig.

TOP 5 A - Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Hochcarports auf Flur-Nr. 214/65 im Lindenweg 8

  • Es handelt sich hierbei um eine schon vorhandene Parkfläche. Das Carport soll im südwestlichen Bereich an der Grundstücksgrenze des Nachbarn errichtet werden. Die Baugrenze wird zu 100 % überschritten, daher ist eine Befreiung notwendig. Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung, da in der Vergangenheit derartige Befreiungen für Carports immer erteilt worden sind.

TOP 5 B - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flur-Nr. 197/101, Rothenberger Straße

  • Das bisherige Grundstück Fichtenstraße 14 wurde im vergangenen Jahr geteilt. Auf dem neu entstandenen Grundstück Richtung Rothenberger Straße soll der geplante Neubau entstehen. Er liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, Obermichelbach Süd, Teil 1, und kann nur durchgeführt werden, wenn er den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (Versorgung mit Strom, Wasser und die Abwasserbeseitigung).
    Das Gebäude befindet sich rund zur Hälfte außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Grenze. Daher besteht kein umfängliches Baurecht. Gemeinderat Wagner empfiehlt, aus diesem Grund das Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf Nachfrage von Frau Schwarte, warum man in diesem Fall die massive Überschreitung der Baugrenze berücksichtigt, bei dem Antrag aus der letzten Sitzung (Röthenweg) aber nicht, wurde erklärt, dass hier ein anderer Fall vorliege, da die Baufläche an der Kreisstraße liegt und durch neu gebaute Häuser der Anblick bei der Ortseinfahrt verschandelt würde.
    Die Wasserversorgung über die Rothenberger Straße ist nicht gegeben, weil zwischen der Einmündung zur Eichenstraße und der Ulmenstraße keine Wasserleitungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe liegt. Sollte die Gemeinde Obermichelbach das Einvernehmen dennoch erteilen, wäre sie in der Erschließungspflicht. Es besteht die Möglichkeit eines Anschlusses an die Wasserleitung in der Fichtenstraße durch Sicherung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Dies müsse auf privatem Weg zwischen den beiden Grundstückseigentümern geklärt werden.
    Sollte die Gemeinde Obermichelbach im Zuge der Nachverdichtung mehreren Grundstückseigentümern entlang der Kreisstraße, vorbehaltlich der Zustimmung des Staatlichen Bauamtes, eine Möglichkeit zur Bebauung der Grundstücke einräumen, müsste der Bebauungsplan geändert und eine Wasserleitung gelegt werden.
  • Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen nicht, da das Gebäude rund zur Hälfte außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze befindet. Außerdem ist die Erschließung des Grundstücks nicht gesichert.

TOP 6 - Beitritt der Gemeinde Obermichelbach zum Bayerischen Städtetag

  • Die Gemeinde ist bereits Mitglied beim Bayerischen Gemeindetag. Es besteht hier die Möglichkeit der Verwaltung, sich bei Fragen von Fachleuten beraten zu lassen, die Gemeinde wird mit kommunal relevanten Informationen versorgt und es ist eine Vernetzung mit anderen Kommunen gegeben.
    Durch eine zusätzliche Mitgliedschaft im Bayerischen Städtetag erhofft man sich eine bessere und schnellere Beratungsmöglichkeit, mehr Informationen sowie eine noch bessere Vernetzung. Im Landkreis sind bisher nur die größeren Gemeinden im Städtetag. Die Beitragskosten liegen mit jährlich derzeit 43 Cent je Einwohner, das sind 1.477,48 Euro, ähnlich wie die Beitragskosten beim Gemeindetag.
  • Unter anderen stellt Ulla Schwarte eine Doppelmitgliedschaft in Frage. Der Leiter des Bauamtes, Daniel Lauterbach berichtet allerdings, dass er während der bereits absolvierten kostenfreien Probemitgliedschaft schnell und umfangreich von Fachleuten beim Städtetag unterstützt worden ist. Daraufhin entscheidet der Gemeinderat einstimmig, testweise zusätzlich eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag einzugehen. Frank Winterbauer schlägt vor, dies probeweise für ein Jahr zu machen und dann zu prüfen, ob es wirklich Sinn macht.

TOP 8 - Mitteilungen und Anfragen

  • Ulla Schwarte fragt nach dem Sachstand Projekt „Naturlehrpfad“ der Bürgerinitiative Artenvielfalt Obermichelbach.
    Dazu gab es kürzlich einen Ortstermin mit Chiara Engelbrecht von der BI und Jens-Jörg Kröger vom OGV an der Fläche gegenüber vom Bushäuschen Kärwaplatz. Dort kann der Naturlehrpfad errichtet werden. Der Bauhof unterstützt mit Material und Gerät, die Pflege der Fläche obliegt der BI.
  • Ulla Schwarte fragt nach dem Sachstand Storchennest auf dem Turm der Aussegnungshalle.
    Die Störche sind seit einigen Tagen beide wieder da. In Abstimmung mit dem Architekten der Aussegnungshalle wurde ein Blech zum Schutz des Dachflächenfensters angefertigt, das demnächst, wenn beide Störche nicht am Horst sind, montiert wird.
  • Julia Enderle ist aufgefallen, dass eine Lagerfläche für Steine der Fa. Zener nicht abgesperrt und gesichert war. Es bestand Verletzungsgefahr für dort spielende Kinder. Die Fläche wurde vom Bauhof gesichert. Nach Auskunft von Bernd Zimmermann funktioniert die Absprache mit der Straßenbaufirma jetzt besser, da es neue Ansprechpartner gibt. Im April sollen alle Asphaltarbeiten an den Querungen gemacht werden.

Ulla Schwarte