TOP 1- Beantwortung von Anfragen

  • Es waren keine Anfragen zu beantworten.

TOP 2 - Bericht des Bürgermeisters

  • In der Verwaltung hat Lena Kirk im Steueramt ihre Tätigkeit aufgenommen.
  • Für den Bauhof sucht die Gemeinde Obermichelbach einen neuen Mitarbeiter.

TOP 3 - Antrag von Sabine Bohn auf Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderätin

  • Sabine Bohn hat Ihr Gemeinderatsmandat zum 30.4.21 niedergelegt. Der/die Nachfolger/in wird in der Maisitzung vereidigt.

TOP 4 A -  Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Weinbergstraße

  • Hier wird eine Befreiung von der Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, Überschreitung der Baugrenze durch die Garage um mehr als 20 m2 sowie der Überschreitung der Baugrenze mit einem Teil des erdgeschossigen Erkers beantragt. Außerdem wird angefragt, ob eine Teilung des vorhandenen Grundstücks möglich ist.
    Der neu aufgelegte BBP Rothenberg 3 Süd-West regelt die Höhe der baulichen Anlagen wie folgt:
    Für Walmdächer ist eine maximale Höhe von 3,90 m möglich. Gebäude mit Flachdach dürfen eine maximale Höhe von 6,50 m ausweisen. Das geplante Gebäude soll ein Walmdach mit 22o Dachneigung und eine Wandhöhe von 6,22 m erhalten. Die maximal zulässige Wandhöhe würde somit um 2,32 m überschritten. Außerdem dürfen Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenzen eine Grundfläche von maximal 20 m2 nicht überschreiten.
    Über die Aufteilung der Grundstücke kann keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich können Eigentümer ihre Grundstücke teilen, wie sie möchten. Eine Erschließung der Grundstücke muss gewährleistet sein. In der hier vorliegenden Bauvoranfrage können die Grundstücke erschlossen werden.
    Da die Festsetzungen des neuen BBP zwingend eingehalten werden sollen, erteilt der Gemeinderat nicht sein Einvernehmen bezüglich der Bauhöhe und der Überschreitung der Baugrenzen. Die geplante Grundstücksteilung ist nicht genehmigungspflichtig. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 4 B - Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Wohnhauses Zum Pfaffenweiher

  • Es wurde hier ein Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der Wohnfläche mit einem eingeschossigen Anbau von 11,75 m x 4,14 m zuzüglich Anbau eines Windfangs gestellt.
    Bereits die Hälfte des bestehenden Wohnhauses liegt außerhalb der im BBP festgelegten Baugrenzen. Die geplante Erweiterung wäre daher komplett außerhalb der Baugrenzen.
    Da der Gemeinde Obermichelbach eine geordnete Nachverdichtung wichtig ist und sich die Erweiterung des Wohnhauses bei dem vorgenannten Grundstück anbietet, stellt der Gemeinderat einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen in Aussicht. Vom genannten Bebauungsplan wurden bereits mehrfach Abweichungen genehmigt. Daher wird die Befreiung von der Festsetzung des BBP bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erteilt unter folgendem Vorbehalt: Sollten Bäume gefällt werden müssen, ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

TOP 4 C - Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle als KFZ-Werkstatt im Gewerbegebiet Süd

  • Nach Angaben des Betreibers wird die Lagerhalle bereits seit 2017 als Werkstatt betrieben. Eine entsprechende Anfrage auf Nutzungsänderung wurde bisher nicht gestellt.
    Da der Nutzungsänderung die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht im Weg stehen, erteilt der Gemeinderat einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

TOP 4 D - Antrag auf Genehmigung einer Gartensauna im Pfefferloh

  • In Bayern unterliegt ein derartiges Bauvorhaben wegen der Befeuerung der Genehmigungspflicht.
    Da nichts gegen die Errichtung einer Gartensauna in Holzbauweise spricht, erteilt der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

TOP 4 E - Antrag auf Genehmigung eines Kaltwintergartens im Amselweg

  • Der geplante Wintergarten soll eine Fläche von insgesamt 17,55 m2 haben und hält die notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbarn ein.
    Das gemeindliche Einvernehmen wird daher einstimmig erteilt.

TOP 4 F - Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung in der Gartenstraße

  • Die Terrassenüberdachung soll eine Fläche von 21 m2 haben. Die Einhaltung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück wird nicht eingehalten. Der Nachbar hat aber eine Übernahme der Abstandsfläche unterzeichnet.
    Daher erteilt der Gemeinderat einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

TOP 4 G - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Rothenberger Straße

  • Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung am 8.3.21 behandelt und damals abgelehnt, zum einen wegen Überschreitung der Baugrenzen, zum anderen, weil nach damals vorliegendem Kenntnisstand die Erschließung in Bezug auf die Wasserversorgung nicht vollständig gewährleistet war. Der Bauherr hat im Nachhinein belegt, dass die Wasserversorgung gewährleistet ist. Es ist eine Grunddienstbarkeit zur Versorgung über die Fichtenstraße im Grundbuch eingetragen, außerdem hat der Zweckverband Eltersdorfer Gruppe in Aussicht gestellt, auf eigene Kosten einen Wasseranschluss über die Rothenberger Straße möglich zu machen.
    Bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen wurde im Gemeinderat noch einmal diskutiert. Das Gebäude kann nicht mehr verschoben werden, weil seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg Vorgaben für die Zufahrt zur Kreisstraße Rothenberger Straße eingehalten werden müssen.
    Bei einem Ortstermin der Fraktionssprecher und der zweiten Bürgermeisterin Ulla Schwarte mit den Antragsstellern wurde die Situation besprochen. Die Gemeinde Obermichelbach hat großes Interesse an einer vertretbaren Nachverdichtung. Daher wurde bisher immer eine großzügige Auslegung bei der Genehmigung von Erweiterungs- oder Neubauten getroffen.
    Der Gemeinderat Obermichelbach hebt deshalb einstimmig den Beschluss vom 8.3.21 auf und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig unter folgendem Vorbehalt: Die Einfriedung zur Rothenberger Straße wird mit einheimischen Gehölzen vorgenommen.

TOP 5 - Stellungnahme zur 2. Änderung des BBP Nr. 40 „Heide II“ der Gemeinde Veitsbronn

  • Für die Überarbeitung des BBP Nr. 40 wurde die Gemeinde Obermichelbach im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung um Stellungnahme gebeten. Die Planungsunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Veitsbronn eingesehen werden. Da hier die Belange der Gemeinde Obermichelbach nicht berührt werden, nimmt der Gemeinderat Kenntnis und hat hierzu keine Einwände.

TOP 6 - Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses

  • Im Rahmen des Planfestellungsverfahrens der Städte Herzogenaurach und Erlangen konnten noch bis 21.4.21 Stellungnahmen der betroffenen Bevölkerung abgegeben werden.
    Das Vorhaben wirkt sich auch verkehrlich auf das Gemeindegebiet Obermichelbach aus und wurde daher im März-Mitteilungsblatt veröffentlicht und anschließend die Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt.
    Entgegen dem Beschlussvorschlag, dass die Gemeinde Obermichelbach hier keine Einwendungen erhebt, fordert der Gemeinderat durchaus ein Statement abzugeben und Einwendungen bezüglich des Verkehrsflusses durch den Ort und eventueller Lärmbelästigung darzulegen.
    Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mit dem Abstimmungsergebnis 1 JA : 15 NEIN Stimmen abgelehnt und der Beschluss zur Erhebung von Einwendungen erging mit 15:1 Stimmen.

TOP 7 - Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Obermichelbach

  • Bei der am 18.3.21 ordnungsgemäß durchgeführten geheimen Wahl wurde Herr Adam Smuda zum neuen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt.
    Der Gemeinderat Obermichelbach bestätigt im Einvernehmen mit Kreisbrandrat Frank Bauer diese Wahl auf die Dauer von sechs Jahren.

TOP 8 - Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Obermichelbach auf Nutzung der Räumlichkeiten der Sparkasse

  • In der Dienstversammlung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr am 4.4.21 wurde der erste Kommandant, Wolfgang Tiefel, beauftragt, folgenden Antrag zu stellen:
    „Durch die Kündigung der Sparkasse für die Räumlichkeiten Zum Eichweiher 2-4 bietet sich für die Feuerwehr die einmalige Möglichkeit, hier schnell die vorherrschende Raumnot zu beheben. Wir beantragen daher, dass diese Räume komplett der Feuerwehr Obermichelbach zugesprochen werden und keine andere Nutzung geplant wird, bis ein endgültiges Raumkonzept für die Feuerwehr erstellt ist.“ Vor allem im Bereich der Möglichkeit, getrennte Umkleiden für Herren und Damen und entsprechende Sanitäreinrichtung vorhalten zu können, besteht dringender Handlungsbedarf.
    Da die Sparkasse die Räume zum 31.12.21 gekündigt hat, stehen diese der Gemeinde Obermichelbach ab dem 1.1.22 zur Verfügung. Eine Nutzung der Räumlichkeiten kann erst im nächsten Jahr erfolgen, auch, weil im aktuellen Haushalt keine Mittel für eventuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen.
    Es gibt einen Durchgang zwischen dem jetzigen Aufenthalts- und Schulungsraum der Feuerwehr, der 1998 zugemauert wurde. Dieser kann ohne großen Aufwand wieder gangbar gemacht werden. Aufgrund des derzeitig zu errichtenden Neubaus Bauhof wird es noch einige Zeit dauern, bis ein Raumkonzept für die Feuerwehr erstellt werden kann.
    Ulla Schwarte betont die Wichtigkeit, dass das dringend erforderliche Raumkonzept für die Feuerwehr mit einer Ausdehnung auf die Sparkassenräume nicht unnötig aufgeschoben werden darf. Außerdem sollte, falls irgendwie kurzfristig Platz für etwas benötigt wird, nicht die Ausschließlichkeit der Feuerwehr für die Nutzung an erster Stelle stehen, sondern Absprachen für eine gemeinsame Nutzung getroffen werden.
    Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zum Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Obermichelbach.

TOP 9 - Antrag des CSU-Ortsverbandes Obermichelbach auf Wiederaufnahme der Planungen für das Neubaugebiet Pfefferloh 4 zur Schaffung neuer Baugebiete und Wohnraum im Ortsgebiet Obermichelbach

Der CSU-Ortsverband stellte am 6.4.21 den o.g. Antrag mit folgenden Beschlussvorschlägen:

  1. „Der Bauausschuss soll die Kriterien (Art und Umfang der Bebauung, Anforderungen, etc.) in Form der Entwurfskriterien für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfefferloh 4“ diskutieren und zur Vorlage und Beschluss mit Beschlussvorschlägen für den Gemeinderat vorbereiten. Der vorhandene Entwurf des Bebauungsplanes „Pfefferloh 4“ soll hier als Grundlage dienen.
  2. Der Gemeinderat soll die vorbereiteten Beschlüsse abschließend diskutieren und die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes „Pfefferloh 4“ beschließen und somit das bauordnungsrechtliche Verfahren anstoßen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Planung für den Bebauungsplan „Pfefferloh 4“ auszuschreiben. Die Angebote der Planer sind in einer Auswertung dem Gemeinderat vorzulegen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich über Möglichkeiten eines Einheimischenmodells für die Vergabe der Grundstücke und Wohneinheiten zu informieren und Vorschläge, die in Einklang mit europäischen und Landesrecht sind, zu präsentieren.
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer zwecks Kauf des Grundstücks zu gehen.“

Der Beschlussvorschlag Nr. 5 wurde zu Beginn der Sitzung von der CSU-Fraktion zurückgezogen.
Wegen persönlicher Beteiligung des ersten Bürgermeisters Bernd Zimmermann leitete die zweite Bürgermeisterin Ulla Schwarte diesen Sitzungspunkt.

Die Fraktion der Freien Wähler verdeutlichte ihren Standpunkt, dass sie grundsätzlich auch für die Schaffung neuen Wohnraumes für Obermichelbacher Bürger ist, aber die Reihenfolge der Beschlussvorschläge und damit letztendlich die Vorgehensweise eine andere sein müsse. Zunächst solle man sich mit dem Thema „Einheimischenmodell“ befassen, da im Sinne der Gemeinde vorrangig Möglichkeiten für Einheimische geschaffen werden müssen und nicht die Gemeindevergrößerung das Hauptziel sei. Auch müssen bereits im Vorfeld rechtssichere Grundlagen und Vereinbarungen mit dem aktuellen Besitzer der Fläche des genannten Neubaugebietes geschaffen werden.  Erst nachfolgend sollten die anderen Schritte eingeleitet werden. Bei all diesen Überlegungen solle die dem Gemeinderat im Februar 2020 vorgestellte Studie zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht außer Acht gelassen werden. Darin werden neben der Ausweisung eines möglichen Neubaugebietes vor allem die Baulücken, das Potenzial für Nachverdichtung sowie das Potenzial für eine Umstrukturierung von Gebäudebestand im Hauptort aufgezeigt. Eine vertretbare Nachverdichtung im Ortsbestand dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Ein weiterer Punkt sei, dass die Verwaltung mit dem Neubau des Bauhofs und weiterer dringenden Aufgaben beschäftigt ist und ein Projekt „Neubaugebiet“ auch zeitlich entsprechend eingeplant werden müsse, damit dafür dann genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Meinung schlossen sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD an. Sebastian Krombholz, Fraktionssprecher der CSU erklärte, dass man mit dem vorliegenden Antrag nicht auf Biegen und Brechen ein Neubaugebiet aus dem Boden stampfen wolle, dass es aber Ziel sein müsse, der jungen Obermichelbacher Bevölkerung bei ihrem Wunsch, sich hier anzusiedeln, einen Lichtblick zu geben. Hierin waren sich alle Fraktionen einig.

Die zweite Bürgermeisterin wies darauf hin, dass es nicht, wie im Antrag beschrieben, bereits einen Bebauungsplan „Pfefferloh 4“ gibt, sondern dass dieses Gebiet nach Ausweisung des Baugebietes „Pfefferloh 3“ lediglich im Rahmen des Flächennutzungsplans mit in Betracht gezogen wurde.
Nach intensiver und konstruktiver Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig den von der Verwaltung empfohlenen Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut:
„Der Gemeinderat Obermichelbach beauftragt die Verwaltung in diesem Jahr (2021) mit der Ausarbeitung eines (sachlichen und zeitlichen) Konzeptes zur Umsetzung einer Ortsentwicklung unter Einbeziehung eines möglichen Einheimischenmodells. Die Anträge 1 -4 werden vorerst zurückgestellt.“

Die Fraktionsmitglieder der Freien Wähler Obermichelbach freuen sich über das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und stehen bei Rückfragen immer gerne zur Verfügung.

Ulla Schwarte