Wesentliche Punkte

 

Zu Beginn der Sitzung stellte sich die neue Geschäftsleiterin der VG Obermichelbach-Tuchenbach, Claudia Kreß, vor.

TOP 3 - Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Jäger erinnerte an den Termin „Bürgerbeteiligung zum Thema Dorfmitte“ am 31. Januar, 19.30 Uhr, in der Bürgerhalle.

Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag für einen Altfett-Container in Obermichelbach wurde mit der Verlesung eines Briefes von Landrat Dießl mit folgendem Inhalt behandelt:
Für die Abfallentsorgung sind nicht die Kommunen, sondern der Landkreis zuständig. Es wird auf die beiden Wertstoffhöfe in Langenzenn und Zirndorf verwiesen, bei denen Altfett abgegeben werden kann. Über das Ergebnis des derzeitigen, von der Bundesstiftung Umwelt geförderten, Pilotprojekts der Firma Lesch, bei dem ein Altfett-Container auf der Hardthöhe aufgestellt wurde, werden die Kommunen informiert.

Vom Landkreis erging die Anfrage an die Kommunen über die Anschaffung eines Solarpotentialkatasters. Das ist ein Online-Tool, mit dem interessierte Bürger ihre Dachflächen für eine geplante Solaranlage konfigurieren können. Außerdem soll eine Broschüre „Solaroffensive“ erstellt werden, in der die teilnehmenden Gemeinden dargestellt werden, unter Aufführung der im Ort ansässigen Firmen, die sich mit Solarenergie befassen. Der Impuls kam von Veitsbronn. Wenn alle 14 Landkreiskommunen mitmachen, belaufen sich die Kosten für Obermichelbach auf ca. 550 Euro. Es haben sich noch nicht alle Gemeinden gemeldet, die Tendenz ist aber positiv. Der Gemeinderat äußerte sich übereinstimmend, dass Obermichelbach sich diesem Projekt anschließen soll.

TOP 4 bis 6 -  Bebauungsplan Rothenberg, Beschluss

Frau Richardt vom Planungsbüro Vogelsang und Herr Klebe von der Landschaftsplanung Klebe stellten die Einwände der Träger öffentlicher Belange sowie eines Rothenberger Bürgers vor. Dem Gemeinderat liegen zur Abwägung der Einwände Beschlussvorschläge vor. Diese wurden bereits in den überarbeiteten Entwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat fasste die Abwägungsbeschlüsse für die Aufhebung des alten Bebauungsplans (Rothenberg 1-Süd) und die Aufstellung des neuen Bebauungsplans (Rothenberg 3-Süd/West).
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit den eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen noch einmal zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Danach erfolgt der endgültige Beschluss in der Februar- oder Märzsitzung.

TOP 7 - Teilnahme an einem Wohnungsbaugenossenschaftsmodell, Beschluss

Der Gemeinderat hat sich in vorangegangen Sitzungen mit der Frage befasst, ob die Gemeinde Obermichelbach eine Partnerschaft mit einer bereits bestehenden Wohnungsbaugesellschaft eingehen will, um künftig im Bereich Wohnungsbau verstärkt tätig zu sein. In Frage kommt eine solche Zusammenarbeit grundsätzlich auch bei anderen kommunalen Bauvorhaben.
Angebote für eine Zusammenarbeit kamen von den WBGs der Stadt Fürth und der Stadt Zirndorf. Beide Gesellschaften haben ihr Konzept bereits im Gemeinderat vorgestellt:
WBG Zirndorf: Modell einer jeweils eigenen Objekt KG. Keine Bindung an zeitliche Vorgabe, Zusammenarbeit auch für einzelne Projekte, Finanzierung und Vermögen bleiben bei der Gemeinde. Das Verfahren ist flexibler. Allerdings ist bei den Kosten keine Transparenz gegeben.
WBG Fürth: Gründung einer WBG Fürth-Land als GmbH, unter Beteiligung anderer Landkreisgemeinden als Gesellschafter, in Form eines Fond-Modells. Das bedeutet, dass bestehende und neue Objekte in den gemeinsamen Fond eingebracht werden können, von diesem finanziert werden und dort verbleiben. Nach aktuellem Sachstand haben zwei Landkreiskommunen diese Zusammenarbeit beschlossen. Die Gründung der  WBG Fürth-Land soll in Kürze erfolgen. Es ist deshalb darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde Obermichelbach Gesellschafter der WBG Fürth-Land werden will. Ein späterer Beitritt ist möglich, jedoch fallen dann zusätzliche Kosten an.

Auf Impuls von Herbert Schuhmann, GR-Mitglied der Freien Wähler, wurde diese Frage in der Sitzung kontrovers diskutiert.
Als Argumente für eine jetzige Beteiligung an der WBG Fürth Land wurden genannt: günstigere Kosten, Möglichkeiten der frühen Einbindung in die Prozesse, mögliche Entlastung der Verwaltung, positive Umsatzsteuereffekte.
Als Argumente gegen eine jetzige Beteiligung wurden genannt: Momentan (noch) kein Bedarf, spätere Teilnahme möglich (mit höheren Kosten).

Der Gemeinderat beschloss mit neun zu sieben Stimmen, dass die Gemeinde Obermichelbach sich an der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft Fürth-Land zum jetzigen Zeitpunkt nicht beteiligen wird.

Ulla Schwarte