Vor der Sitzung fand eine Bürgerfragestunde statt. Es gab keine Fragen.

TOP 2 - Beantwortung von Anfragen

  • Schulbushaltestelle Untermichelbach:
    Es muss auf der Höhe Am Pfannenfeld eine Schulbushaltestelle eingerichtet werden. Damit die Schulkinder dort nicht die Kreisstraße überqueren müssen, wird Am Pfannenfeld zu einer Anliegerstraße umgewidmet. Das bedeutet, dass diese Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt ist.
    Definition „Anliegerstraße“:  Eine Anliegerstraße ist in Deutschland eine öffentliche oder private Erschließungsstraße, die hauptsächlich für den Zugang oder die Zufahrt zu den an ihr gelegenen Grundstücken dient. Maßgebliche Funktion dieser Straße ist der Aufenthalt,…“ (Wikipedia).
    Der Schulbus darf aber durchfahren. Eine Variante, wie sie auf der FÜ 17 beim Hamesbuck vorliegt, nämlich eine Einbuchtung an der Kreisstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, wurde leider seitens des Landratsamtes nicht genehmigt.

TOP 3 - Bericht des Bürgermeisters

  • Wahrscheinlich werden noch dieses Jahr beide Kreisverkehre Richtung Pfefferloh für eine Anpflanzung im nächsten Jahr vorbereitet. Es soll ein Pflanzplan von einem Landschaftsgärtner erstellt werden.
  • Deutsche Glasfaser: Die Verlege- und Grabarbeiten seitens der DG sind beendet. Die Gehwegsarbeiten, die von der Fa. Zener gemacht werden, ruhen zur Zeit witterungsbedingt. Laut Polizei müssen die vorhandenen Fahrbahnvertiefungen in den 30er-Zonen nicht gekennzeichnet werden, weil die Autofahrer ihre Fahrweise der Fahrbahngegebenheit anpassen müssen (im Dunkeln sieht man die Vertiefungen aber nicht!). Die Gemeinde darf keine Warnschilder aufstellen. Bei Problemen muss man sich an die Polizei wenden.

TOP 4 bis 9 - Alter Bebauungsplan und neuer Bebauungsplan Rothenberg 3 Süd/West

  • Anlass für die Aufhebung des alten Bebauungsplanes aus dem Jahr 1975 ist die Schaffung eines neuen einheitlichen planungsrechtlichen Rahmens für das gesamte Planungsgebiet, um den ursprünglichen Charakter der Siedlung zu erhalten und künftige Entwicklungen zu steuern. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden an dem Verfahren beteiligt.
  • Nach erfolgter Abwägung der Stellungnahmen werden mit Datum 07.12.2020 der alte Bebauungsplan Rothenberg 1 (Süd) aufgehoben und der neue Bebauungsplan Rothenberg 3 Süd/West beschlossen.

TOP 10 - Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, Änderung § 5, Abs. 10 und § 18

  • Das betrifft den Außenbereich. Bisher ist geregelt, dass bei Ermittlung der zulässigen Geschossfläche Kellergeschosse nur mitzurechnen sind, wenn sie Vollgeschosse sind. Aufgrund eines Urteils des BayVGH darf eine Satzung diese Einschränkung nicht mehr enthalten. Als Grundlage für die Satzungsänderung wurde die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages herangezogen. Für die Beitragsbemessung gilt die Geschossfläche der vorhandenen Bebauung.
    Der Gemeinderat beschließt die neue Satzung zum 01.01.21. Sie wird auf der Homepage der Gemeinde Obermichelbach veröffentlicht.

TOP 11 - Mitteilungen und Anfragen

  • Andrea Heckman: Besteht die Möglichkeit, die Beleuchtung am Tuchenbacher Weg in Höhe der Hormersdorfer Straße nachzurüsten. Es ist dort sehr dunkel. Das wird geklärt und im GR besprochen
  • Wolfgang Tiefel: Besteht die Möglichkeit, Sammelstellen für Christbäume und die Abholung durch den Bauhof zu organisieren? Die evangelischde Kirchengemeinde kann die Sammelaktion im Januar wegen Corona leider nicht durchführen. Das ist nicht möglich. Es muss jeder selbst für die Entsorgung des Baumes sorgen (Biotonne, Gartenabfallsammelstelle, Ofen).
  • Andi Rohringer: Kann man an der Schulbushaltestelle beim Kärwaplatz einen Fahrradständer anbringen? Das wird aufgenommen und geprüft.
  • Hans Höcherl: Ihm ist aufgefallen, dass vorhandene Fahrradständer nicht an breitere Reifen angepasst sind. Ist da eine Änderung möglich?

Aufhebung der Nichtöffentlichkeit

  • TOP 15 - Zustimmung Messungsanerkennung und Auflassung Flur Nr. 725/17: Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Obermichelbach eine Teilfläche aus o.g. Grundstück verkauft. Die Vermessung der Fläche ist erfolgt. Demnach wird aus der genannten Flur Nr. eine Teilfläche von 22 m2 weggemessen und das Grundstück der Gemarkung Obermichelbach neu gebildet. Dies wurde notariell beurkundet und wird jetzt nachträglich vom GR einstimmig genehmigt.
  • TOP 16 - Neubau Bauhof - Vergabe Planungsleistung Außenanlagen: Die Vergabe der Planung der Außenanlagen für den Neubau des Gemeindebauhofs in Obermichelbach erfolgt an die Fa. Orel + Heidrich Landschaftsarchitekten in Herzogenaurach.
  • TOP 17 - Neubau Bauhof - Vergabe Planungsleistung Haustechnik (Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung): Die Vergabe der Planung der Haustechnik erfolgt an die Fa. Plantec GmbH in Erlangen.

Ulla Schwarte